Ich habe eine Wohnung (EG) in einem 8-Parteien-Haus. Das Baujahr liegt um 1965 und im Haus selber wurden keine Energiesparmaßnahmen in Form von Dämmungen vorgenommen. Ich habe einen Gasverbrauch von etwa 20.000 kWh. Dieses Jahr konnte ich durch smarte Heizungssteuerung, Reflektoren hinter der Heizung und neue Fensterdichtungen (Doppelglasfenster) etwas Gas einsparen ~ etwa 10 % - eventuell war das Wetter in diesem Jahr auch nur besser.
Meine Wohnung ist etwa 80 m² (etwa 3/5 der Wohnfläche des EG) groß. Neben der Heizung wird der Küchenherd (nur die Kochplatten) mit Gas betrieben und Wasser wird auch über die Therme mit Gas erwärmt. Alle Wohnungen hier im Haus haben eine eigene Heizung. Ich halte meinen Gasverbrauch für sehr hoch und vermute, dass beim Heizen der größte Wärmeverlust durch den sehr kalten und unisolierten Keller passiert.
Ich habe jetzt etwas Informationsmaterial zur Kellerdeckisolierung gefunden und bin daran sehr interessiert. Können Sie mir da vielleicht weitere Informationen zu geben, besonders was Förderung, geschätzte Kosten, Nutzen, Risiko für Schimmelbildung, Haltbarkeit und Entsorgungsprobleme und eventuelle Vorteile für andere Parteien (nicht EG Wohnungen) im Haus wären? Gibt es Regelungen, die eine Deckendämmung erlauben, auch wenn man dafür in private Kellerräume von Nachbarn muss, die keine Dämmung in Ihren Keller haben wollen?
Die Kellerdeckendämmung ist vergleichsweise einfach umsetzbar und günstig. Sie lässt sich bei fachgerechter Ausführung ohne Schimmelprobleme realisieren, indem Platten von unten an die Decke geklebt werden. Das führt zu einem besseren Wärmeschutz und dazu, dass von oben weniger Wärme an den unbeheizten Keller verloren geht. Für Wohnungen in der ersten Wohnetage ist das mit mehr Komfort und geringeren Heizkosten verbunden.
Eine Pflicht zur Dämmung gibt es nicht. Handelt es sich bei dem Haus um eine Eigentümergemeinschaft, können Sie aber in der Eigentümerversammlung über die Maßnahme abstimmen lassen. In der Regel genügt hier bereits die einfache Mehrheit.
Für andere Wohnungen sind die Vorteile gering, da alle über Gasetagenheizungen verfügen. Etwas anderes wäre es bei einer Zentralheizung, da die Heizkosten hier nur anteilig nach Verbrauch abgerechnet werden. Sinkt dieser insgesamt, zahlen damit automatisch alle weniger. Bei Etagenheizungen hat jede Wohnung einen eigenen Gasliefervertrag und die flächenabhängige Aufteilung der Heizkosten entfällt komplett.
Mit welchen Ausgaben Sie rechnen müssen, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Einige Richtwerte haben wir Ihnen jedoch im Beitrag "Was kostet die Kellerdeckendämmung?" zusammengestellt. Zudem gibt es Fördermittel für die Kellerdeckendämmung. Diese erhalten Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) in Form von Zuschüssen. Die Förderrate liegt bei 15 bis 20 Prozent und ist an die Einhaltung technischer Mindestanforderungen gebunden. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung der Kellerdeckendämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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