Lt. unserer Hausverwaltung soll die Kellerdeckendämmung 2017 zur Pflicht werden. Ist Ihnen dieses Gesetz aus der Energieeinsparverordnung bekannt. Ist dem so? Bitte teilen Sie uns mit, ob die Kellerdeckendämmung eine geeignete modernisierende Maßnahme darstellt, um die Heizkosten - insbesondere die im Erdgeschoß befindlichen Wohneinheiten - zu reduzieren. Würden auch die übrigen Wohneinheiten von diesem Kälteschutzmittel profitieren? Weiterhin stellt sich die Frage, ob solch eine modernisierende Maßnahme den Wert der Liegenschaft erhöht. Kann eine Kellerdeckendämmung eines Mehrfamilienhauses (8 Parteien) auch als eine modernisierende Instandsetzung verstanden werden?
Uns ist keine Regelung aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) bekannt, dass die Kellerdeckendämmung ab 2017 Pflicht wird. Als Nachrüstpflichten sind in der EnEV geregelt: Dachbodendämmung, die Dämmung von Heizungsleitungen im unbeheizten Keller sowie der Austausch alter Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind.
Grundsätzlich ist die Kellerdeckendämmung eine einfache Maßnahme, bei der mit verhältnismäßig geringem Aufwand und vertretbaren Kosten die Heizkosten gesenkt und der Wohnkomfort im Erdgeschoss gesteigert werden kann (Maßnahme gegen Fußkälte). Davon profitieren natürlich am meisten die Wohneinheiten im Erdgeschoss (wie bei einer Dachdämmung die Parteien im Dachgeschoss profitieren).
Die übrigen Wohneinheiten profitieren eher mittelbar durch den steigenden Wert des Gebäudes bei einer energetischen Sanierung. Die Abgrenzung zwischen Modernisierung, modernisierender Instandsetzung und Instandsetzung ist allgemein nicht immer ganz leicht. Sie wird zum Beispiel oft mit einer Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen: Ist es bei ohnehin anstehendem Reparaturbedarf wirtschaftlich sinnvoll, die vorhandene Einrichtung lediglich zu reparieren, oder, die Gelegenheit zu nutzen, um einen moderneren Standard zu erreichen? Das müssten Sie und die Miteigentümer anhand der baulichen Gegebenheiten beurteilen, d.h. die Entscheidung hängt auch davon ab, ob ohnehin Mängel an der Kellerdecke behoben werden müssen, es also einen Verbesserungsbedarf gibt. Dann wäre die Maßnahme unter Umständen eine modernisierende Instandsetzung. Gibt es keinen Reparaturbedarf an der Decke, ist eher von einer Modernisierung auszugehen.