x
Expertenrat

Gibt es eine Pflicht zur Dämmung der Kellerdecke?

Frage von Jens P. am 25.09.2020 

Ich wohne in einem Mehrparteien-Mietshaus und hier wurde gerade die Fassade sowie die oberste Decke gedämmt. Wie siehts mit der Kellerdecke aus?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Kellerdeckendämmung ist vergleichsweise günstig und mit vielen Vorteilen verbunden. So reduziert sie die Wärmeverluste zu unbeheizten Kellerräumen und sorgt im Erdgeschoss für wärmere Böden. Sinnvoll ist die Maßnahme immer dann, wenn der Keller unbeheizt und ausreichend hoch ist. Denn dann lassen sich entsprechende Dämmplatten einfach von unten an der Decke befestigen. Eine Pflicht zur Kellerdeckendämmung besteht nach EnEV allerdings nur dann, wenn Sie den Boden im Erdgeschoss komplett neu aufbauen oder auf der Kaltseite eine Deckenbekleidung anbringen.

Unser Tipp: Lassen Sie das Gebäude von einem Energieberater der Verbraucherzentrale begutachten. Der Experten gibt Ihnen dann individuelle Argumente, mit denen Sie sich an Ihren Vermieter wenden können.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Kellerdämmung

 

Newsletter-Abo