Unser Hausverwalter besteht darauf, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, 20 % Kellerdeckedämmung anzubringen. Außerdem sagt er, dass die letzte Abgasmessung nicht in Ordnung war (wir haben eine Ölheizung). Deswegen brauchen wir eine neue Heizung. Einen Schornsteinfegerbericht habe ich nicht gesehen. Ich habe allerdings nicht danach gefragt, ob so etwas vorliegt.
Stimmt es alles, was der Verwalter von unserer Eigentümergemeinschaft verlangt? Er hat schon den Auftrag für die Kellerdeckendämmung vergeben. Ich habe es heute erfahren.
Die Kellerdeckendämmung ist nur dann Pflicht, wenn Arbeiten an der Zwischendecke durchgeführt werden. Nach Anlage 7 GEG also immer dann, wenn Sie:
In allen anderen Fällen gibt es keine grundsätzliche Pflicht zur Dämmung der Kellerdecke.
Ob Maßnahmen an der Heizung erforderlich sind, lässt sich ohne den Bericht Ihres Schornsteinfegers nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen, sich diesen zeigen zu lassen. Erklärungen dazu bekommen Sie von Ihrem Schornsteinfeger.
Steht ein Heizungstausch an, fordern einige Bundesländer den Einsatz regenerativer Energien. So ist es zum Beispiel in Hamburg, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. Um die Pflicht zu umgehen, können Sie teilweise Ersatzmaßnahmen wie die Dämmung der Kellerdecke ergreifen. Unter Umständen ist auch das der Grund für die geplante Maßnahme. Eine Antwort auf diese Frage sollte Ihnen Ihr Verwalter geben können.