Ich bin gerade über der Grundsteuererklärung und hier fragt man, ob Kernsanierung durchgeführt wurde. Mein Haus wurden 2002 Dach, Elektro, Heizung, Wasser, Abwasser erneuert und Keller saniert. Aber die Fassade nur geputzt und gestrichen, nicht gedämmt. Zählt das als Kernsanierung?
Eine Kernsanierung führt zur Verlängerung der angenommenen Restnutzungsdauer und damit auch zu einer erhöhten Grundsteuer. Sie liegt vor, wenn das Gebäude durch die Sanierung nahezu einem neuen Gebäude entspricht.
Davon ausgehen, dass es sich im Sinne der Grundsteuererklärung um eine Kernsanierung handelt, können Sie unter anderem dann, wenn die Sanierung Dach, Fassade, Innen- sowie Außenwände, Fußböden, Fenster, Innen- sowie Außentüren und sämtliche technischen Anlagen (Heizung, Lüftung, Elektrik etc.) betroffen hat.
Eine verbindliche Auskunft dazu, wie die Sanierung steuerrechtlich zu werten ist, bekommen Sie in diesem Fall von einem Steuerberater aus Ihrer Region.