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Expertenrat

Was zählt bei der Grundsteuererklärung als Kernsanierung?

Frage von Bernd F. am 21.08.2022 

Ich bin gerade über der Grundsteuererklärung und hier fragt man, ob Kernsanierung durchgeführt wurde. Mein Haus wurden 2002 Dach, Elektro, Heizung, Wasser, Abwasser erneuert und Keller saniert. Aber die Fassade nur geputzt und gestrichen, nicht gedämmt. Zählt das als Kernsanierung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine Kernsanierung führt zur Verlängerung der angenommenen Restnutzungsdauer und damit auch zu einer erhöhten Grundsteuer. Sie liegt vor, wenn das Gebäude durch die Sanierung nahezu einem neuen Gebäude entspricht.

Davon ausgehen, dass es sich im Sinne der Grundsteuererklärung um eine Kernsanierung handelt, können Sie unter anderem dann, wenn die Sanierung Dach, Fassade, Innen- sowie Außenwände, Fußböden, Fenster, Innen- sowie Außentüren und sämtliche technischen Anlagen (Heizung, Lüftung, Elektrik etc.) betroffen hat.

Eine verbindliche Auskunft dazu, wie die Sanierung steuerrechtlich zu werten ist, bekommen Sie in diesem Fall von einem Steuerberater aus Ihrer Region.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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