Ich habe die Heizungsförderung der KfW (Programm 458) beantragt und, da ich die Bedingungen erfülle, auch eine Zusage über 70 % Förderung erhalten. Ich muss mangels genug Eigenkapital einen Großteil der Sanierung zwischenfinanzieren.
Über das Produkt 358 könnte ich die Heizungserneuerung und ggf. Fenster zwischenfinanzieren und mit Auszahlung der Fördermittel das Produkt 358 größtenteils tilgen. Der Rest soll wie ein ganz normales Darlehen abbezahlt werden, ggf. mit Sondertilgungen
Aktuell ist mir nicht klar, inwieweit im KfW 458 Material und Lohnkosten (bitte getrennt, da hohe Eigenleistung) für den Einbau des notwendigen Zentralheizungssystems (Rohrleitungen, Verteiler etc.) inkl. Fußbodenheizung und Niedertemperatur-Heizkörper für Räume, wo keine Fußbodenheizung rein sollen.
Auch weiß ich nicht, wo die Abgrenzung Heizungsanlage - Fußboden liegt. Zu einer nachträglich eingebauten Fußbodenheizung gehört alter Estrich raus, Isolierung & Rohre, und (Trocken)Estrich rein. Zur Unterstützung der Wärmepumpe soll ein wassergeführter Pelletkessel eingebaut werden. Hier ist sicher auch der alte Schornstein mit neuem Innenleben zu bestücken.
Darf ich davon ausgehen, dass diese Teile auch gefördert werden? Bodenbeläge (Vinyl / Fliesen) wären auch noch inklusive?
Kann ich das Produkt KFW 358 so hoch wählen, dass ich alle energetischen Maßnahmen darüber finanziert bekommen kann? Das wäre der Eigenanteil aus 458, sowie in erster Linie neue Fenster - also alles, was der Energieeinsparung dient. Kann ich bei Überschreitung der 30.000 € aus 458 den Restbetrag auch über 358 finanzieren?
Also alles Dinge, die der energetischen Sanierung dienen. Trinkwasserleitungen, Sanitärmaterial, Möbel etc. bleiben selbstverständlich bei beiden Produkten außen vor.
Sorry für die vielen Fragen. Aber ich muss mich hier selbst kümmern, da ich mich von meiner Hausbank zu den KFW-Produkten schlecht beraten fühle.
Möchten Sie die KfW-Produkte 458 (Zuschuss Heizungsförderung) und 358 (Ergänzungskredit) kombinieren, ergeben sich die förderbaren Kosten im Ergänzungskredit aus den Kosten im bestätigten Antrag für die Zuschussförderung. Förderbar sind dabei grundsätzlich nur Maßnahmen an der Heizung. Möchten Sie auch den Fenstertausch finanzieren, müssen Sie dazu auch eine BAFA-Förderung für den Fenstertausch beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's".
Bei der Heizungsförderung lassen sich dann alle Kosten anrechnen, die unmittelbar mit der Maßnahme anfallen. Neben den Ausgaben für den/die Wärmeerzeuger, gehören dazu auch Kosten für Heizflächen, Rohre sowie Armaturen. Einen detaillierten Überblick geben die Fördergeber dabei in der Liste förderbarer Maßnahmen und Leistungen.
Eine komplette oder teilweise Zwischenfinanzierung der Kosten der Maßnahme über den KfW-Ergänzungskredit ist möglich. In diesem Fall müssen Sie die Auszahlung des Zuschussbetrags innerhalb von drei Monaten Ihrem Finanzierungspartner melden. Denn dann ist eine Teilrückzahlung in Höhe des Zuschusses nötig. Darüber hinaus sind Sondertilgungen in Höhe von mind. 5.000 Euro innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist immer ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Nach der Rückzahlung (Zuschuss oder Sondertilgung) reduziert sich die Kreditlaufzeit. Alternativ können Sie bei Ihrem Finanzierungspartner auch eine Anpassung/Reduzierung der Raten beantragen.
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Weitere Informationen zum Ergänzungskredit geben wir im Beitrag "FAQ KfW-Ergänzungskredit - die wichtigsten Fragen und Antworten". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.
Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten.