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Expertenrat

Wir möchten die KfW-55-Förderung im Neubau nutzen, können endgültige Verträge aber erst Mitte 2022 abschließen. Welche Möglichkeiten haben wir?

Frage von Marco  N. am 05.11.2021 

Wir möchten ein Zweifamilienhaus nach dem KfW-55-Standard bauen. Nun wurde von der KfW mitgeteilt, dass ein Antrag nur noch bis Ende Januar 2022 erfolgen kann. Das Problem ist jedoch, dass das Baugebiet, in welchem wir bauen werden, noch nicht erschlossen ist und wir somit erst einen Vorvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen haben. Das Grundstück gehört also noch nicht uns und ist voraussichtlich auch erst Ende Juli 2022 erschlossen. Können wir dennoch noch einen Antrag stellen oder kann dieser für uns nicht genehmigt werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Angaben des BMWi haben Sie aktuell zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Förderung vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen (hierzu zählt auch der Kaufvertrag) bis zum 31.01.2022 beantragen. Das setzt jedoch eine abgeschlossene Planung und eine erteilte Bestätigung Ihres Energieberaters voraus.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die Planung anzupassen, um die Effizienzhaus-40-Stufe zu erreichen. Hierbei profitieren Sie nachhaltig von niedrigeren Energiekosten und erhalten eine höhere Förderung als zunächst angenommen.

Weitere Informationen zum Thema gibt unser Partner-Portal aktion-pro-eigenheim.de im Beitrag "Förderung für Effizienzhaus 55 im Neubau wird bald eingestellt".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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