Ist es zwingend notwendig, bei einem KfW-Effizienzhaus mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung bei der Beantragung von Fördergeldern bzw. eines Darlehens ein Lüftungskonzept mit einzureichen?
Nach Rücksprache mit der KfW ist es nicht notwendig, das Lüftungskonzept mit dem Förderantrag für ein KfW-Effizienzhaus einzureichen. Alle Planungsunterlagen müssen jedoch vorhanden sein und für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.