Wir haben in 2021 noch einen Antrag auf einen KfW 55 Zuschuss gestellt. Hierzu hatten wir uns ein Haus planen lassen und die Daten des Energieberaters eingegeben. Laut Bescheid müssen wir unser Bauvorhaben bis 03.2024 realisiert haben. Jetzt die Frage: Können wir auf ein anderes KfW 55 Haus austauschen, also jetzt noch mal neu planen lassen, da der Bauträger damals den Preis nicht halten konnte?
Eine Antwort auf diese Frage bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung durch Ihren Fördergeber. Grundsätzlich sind Änderungen in der Planung möglich, sofern Sie die technischen Mindestanforderungen nach wie vor erfüllen. Abweichungen von der in der Zusage bewilligten Maßnahme sind dem Durchführer dabei unverzüglich anzuzeigen.
Ob der Fördergeber den Bewilligungszeitraum in Ihrem Fall verlängert, ist jedoch nicht gewiss. Denn dafür ist ein begründeter Antrag nötig. Für eine verbindliche Antwort empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu den Sachbearbeitern der KfW. Diese erreichen Sie dazu unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002.