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Expertenrat

Wohin muss ich mich wenden, wenn ich für den barrierefreien Umbau meines Bades Fördermittel (keinen Kredit) beantragen will?

Frage von Willi M. am 02.03.2015 

Wohin muss ich mich wenden, wenn ich für den barrierefreien Umbau meines Bades Fördermittel (keinen Kredit) beantragen will? Was muss ich dazu einreichen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Einen Zuschuss für den barrierefreien Badumbau erhalten Sie im KfW-Programm 455

Diese Punkte sind wichtig für die KfW-Förderung:

  • Die Förderung muss immer vor dem Umbau beantragt werden und die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.
  • Den Umbau sollten Sie mit einem Sachverständigen/Architekten für Barrierearmes Bauen planen. Ansprechpartner finden Sie bei der bei der Bundesarchitektenkammer (BAK), der Bundesingenieurkammer (BIngK) oder beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Auch die Planungskosten sind förderfähig. Der Sachverständige hilft auch bei der Beantragung der KfW-Förderung. Pflicht ist die Einbindung eines Sachverständigen aber nur beim KfW-Standard altersgerechtes Haus, nicht bei Einzelmaßnahmen.
  • Bei der Planung müssen die technischen Mindestvorgaben der KfW eingehalten werden.
  • Vor dem Umbaubeginn schicken Sie alle Antragsunterlagen für den Zuschuss direkt an die KfW (s.u.).
  • Mit dem Umbau starten Sie erst, wenn Sie eine Förderzusage von der KfW haben

So beantragen Sie die KfW-Förderung:
Für den KfW-Antrag brauchen Sie folgende Unterlagen: Vor der Sanierung füllen Sie (am besten zusammen mit dem Sachverständigen/Architekten oder Handwerksbetrieb) den Online-Antrag aus. Diesen senden Sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die KfW, zusammen mit einer beidseitigen Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.

Wenn Sie dann eine Förderzusage der KfW haben, können Sie das Bad umbauen lassen.

Nach der Sanierung muss der Handwerksbetrieb die Einhaltung der Anforderung des Merkblatts und die Technischen Mindestanforderungen im Verwendungsnachweis für die Förderbereiche 1 – 7 bestätigen. Diesen Verwendungsnachweis senden Sie zusammen mit den Rechnungskopien an die KfW. Nach Prüfung und Anerkennung wird der Zuschuss ausgezahlt.

Alle wichtige Formulare, Anträge und Merkblätter finden Sie bei der KfW.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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