Wir haben für die energetische Sanierung einer DHH mit einem Energieberater einen Antrag auf KfW55 Förderung gestellt. Die Maßnahme muss laut Bedingungen innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden und wird um maximal 24 Monate verlängert. Die Maßnahme stockt jedoch massiv. Selbst die drei Jahre Durchführungszeit werden knapp. Kann in begründeten Ausnahmen die Abruffrist / Durchführungszeit verlängert werden?
Grundsätzlich haben Sie bei der Kreditförderung der BEG WG eine Durchführungsfrist von 12 Monaten. Diese wird nach Ablauf der Frist ohne gesonderten Antrag um 24 Monate verlängert. Genügt das nicht, können Sie die Frist auf Antrag um weitere 12 Monate verlängern lassen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag dazu vor dem Ablauf des Bewilligungszeitraums stellen.
Für Anträge, die zwischen dem 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2024 gestellt wurden oder werden, gibt es eine Sonderregelung. Aufgrund der schwierigen Marktsituation können Sie die Frist hier mit einem begründeten Antrag um 36 Monate verlängern lassen, wodurch der maximale Bewilligungszeitraum bei 60 Monaten liegt. (Siehe 9.4 BEG WG Richtlinie)
Wir empfehlen, das Thema mit Ihrem Finanzierungspartner oder einem Sachbearbeiter der KfW zu besprechen, um keine Gelder zu verlieren. Letztere erreichen Sie dazu unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002.