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Expertenrat

Wie kann ich die KfW-Förderung für eine neue Haustür beantragen?

Frage von Maria P. am 27.07.2019 

Ich möchte die Förderung der KfW Bank für den Einbau einer neuen Haustür beantragen. Wie gehe ich vor?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Für die Förderung einer neuen Haustür gibt es bei der KfW zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie Zuschüsse oder Darlehen über die Programme zum Einbruchschutz beantragen. Dabei bekommen Sie:


  • 20 Prozent Zuschuss auf die ersten 1.000 Euro und 10 Prozent auf die übrigen Kosten der neuen Tür über das KfW-Programm 455-E
  • ein zinsgünstiges Darlehen über das KfW-Programm 159

Wichtig ist, dass die Tür einen U-Wert von 1,3 W/m²K erreichen muss, wenn sie Teil der beheizten Gebäudehülle ist. Außerdem muss die Tür einbruchsicher sein. Erkennbar ist das an der Widerstandsklasse 2 (RC2 nach DIN EN 1627). Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie die Mittel vor dem Einbau beantragen. Für Zuschüsse funktioniert das über das Online-Zuschussportal der Förderbank. Für Darlehen wenden Sie sich an Ihre Hausbank. Ein Energieberater ist für die Beantragung nicht erforderlich. Den Einbau muss allerdings ein Fachhandwerker durchführen.

Alternativ dazu können Sie die neue Haustür auch über die KfW-Programme zum energetischen Sanieren beantragen. Dabei bekommen Sie:


  • einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent über das KfW-Programm 430
  • ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent über das KfW-Programm 152

Voraussetzung ist hier ein U-Wert von 1,3 W/m²K. Die Fördermittel sind vor dem Einbau online über das Zuschussportal der KfW (Zuschussvariante) oder direkt bei Ihrer Bank (Kreditvariante) zu beantragen. Vorher muss ein Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste bestätigen, dass sie die nötigen Fördervoraussetzungen einhalten. Dazu erstellt er eine Bestätigung zum Antrag (BzA-ID), die Sie bei der Beantragung angeben müssen.


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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