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Expertenrat

Können wir die Fensterfläche im Haus vergrößern, ohne die bewilligte KfW-55-Förderung für den Neubau zu verlieren?

Frage von Alexander S. am 07.02.2022 

Wir haben für unseren Neubau im Jahr 2021 einen Antrag bei der KfW für ein Darlehen nach KfW55-EE gestellt. Diese Finanzierung ist auch bereits bewilligt. Frage: Wir würden gerne die Fenster im EG vergrößern. Dadurch ändert sich logischerweise auch die berechnete Fensterfläche. Ist das schädlich für unser Darlehen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sofern Sie die bei der Beantragung angegebenen Werte nach wie vor erreichen, ist eine nachträgliche Änderung der Planung voraussichtlich nicht förderschädlich. Steigen dadurch die Kosten, lässt sich die Förderhöhe allerdings nicht nachträglich anheben.

Wir empfehlen den Kontakt zu den Experten der Förderbank. Diese prüfen Ihren Wunsch individuell und geben Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft. Ansprechpartner erreichen Sie unter der Rufnummer 0800/539-9007.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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