Und zwar hat meine Mutter (Besitzerin vom Grundstück) einen KfW-Antrag zur Sanierung für 3 Wohneinheiten gestellt.(180K €), da vorher geplant war, dass Sie dort einzieht. Aber jetzt ist es so, dass die Kinder dort einziehen wollen und die Kinder den Kredit für das Bauvorhaben aufnehmen wollen.
Wenn unsere Mutter das Grundstück vor dem Bauvorhaben an die Kinder überschreibt, ist der KfW-Antrag auch für die Kinder gültig? Bzw. kann eine Namensänderung des KfW-Antrags beantragt werden? Oder wie ist damit umzugehen? Oder ist es egal, wer Antragsteller vom Bauvorhaben ist bzw. KfW?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden. So zum Beispiel Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder Kommunen. Bleibt Ihre Mutter nicht selbst im Haus wohnen, kann sie die Sanierung theoretisch dennoch durchführen und den Kredit aufnehmen.
Kommt es zu einem Verkauf, sind die begonnenen Maßnahmen in der Regel durch den Verkäufer (Antragsteller) fertigzustellen. Da damit allerdings relevante Sicherheiten wegfallen, ist das Vorhaben unbedingt mit Ihrem Finanzierungspartner zu besprechen. Nach einer individuellen Prüfung hilft dieser dabei, eine optimale Lösung zu finden.
Für individuelle Fragen zum Fördervorhaben empfehlen wir den Kontakt zu den Sachbearbeitern der KfW. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9002.