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Expertenrat

Wir wollen Förderung für ein KfW-55-Haus beantragen. Können wir schon Erdarbeiten vor Kreditunterschrift durchführen?

Frage von Lea W. am 10.05.2021 

Wir wollen ein KfW 55 Haus bauen. Wir wollen noch die aktuelle Förderung beantragen. Gerne möchten wir die Erdarbeiten auf unserem Grundstück vornehmen - Rohre verlegen, aufschütten des Grundstücks usw. Die Bodenplatte machen wir erst nach Kreditunterschrift. Nun meine Frage, können wir damit anfangen? Die KfW sagt auf eigenes Riskio. Die Erdarbeiten bedienen wir aus unserem Eigenkapital wobei die Kosten dafür sehr gering ausfallen, da wir in der Familie die passenden Fachleute haben die uns das so machen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Im Merkblatt zur Förderung "Energieeffizient Bauen" sagt die KfW dazu: "Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer-und Leistungsverträgen gelten nicht als Vorhabensbeginn." Demnach wären die Erdarbeiten nicht möglich, da sie zu den Bauarbeiten vor Ort gehören. Für die neue Effizienzhausförderung BEG WG hat das Ministerium den "Vorhabensbeginn" sogar noch einmal konkretisiert: Mit der Erschließung und dem Erdaushub für neue Gebäude startet der Baubeginn für die Maßnahmen vor Ort. Das ist erst nach Unterschrift des Kreditvertrages möglich.

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