Wir haben unser Haus gem KfW 115 saniert inkl. Be-und Entlüftungsanlage. Nun sind wir bereits zum zweiten Mal durch den Blower Door Test gefallen. Keiner kann es sich recht erklären und jeder der Handwerker ist sich ganz sicher sein Gewerk gem. Vorschrift ausgeführt zu haben. Unser Energieberater weiß auch keinen Rat. Bedeutet das für uns tatsächlich dass die Finanzierung jetzt platzt und wir auf jegliche Förderung verzichten müssen? Wir sind total am Ende und keiner der Fachleute scheint uns helfen zu können/wollen. Was nun?
Ihr Energieberater hat, wenn er von Ihnen als Sachverständiger nach den Richtlinien der KfW eingesetzt wurde, ein Konzept zur Luftdichtheit zu erarbeiten und im Rahmen seiner Gesamtverantwortung die Konzeptumsetzung zu überwachen. Dies schreiben die technischen Mindestanforderungen bei den Programmen 152/153 und 430 der KfW (Stand 6/2014) vor. Insofern sollten Sie sich wegen der Nichteinhaltung der Luftdichtheitsanforderungen an den Energieberater wenden.
Leider ist ein Luftdichtheitstest allein auf die Erfassung der quantitativen Parameter beschränkt – eine Ortung eventueller Leckagen erfolgt in der Regel nicht. Für die Vermeidung von Bauschäden ist jedoch die Verortung der Problemstellen und anschließende Beseitigung der Undichtheiten entscheidend. Fordern Sie also einen Luftdichtheitstest mit Leckageortung, z.B. mit Hilfe von Theater-Nebel. Möglicherweise hat die Ratlosigkeit damit zu tun, dass nach Abschluss der Arbeiten verdeckte Leckagen unerkannt bleiben (z.B. nicht abgeklebte Durchdringungen der Luftdichtheitsebene). Lassen Sie den Berater kontrollieren, dass alle „Sollleckagen“ bei einer Messung abgedichtet sind. Dazu sind auch alle Zu- und Abluftöffnungen der Lüftungsanlage zu verschließen. Lassen Sie einen Luftdichtheitstest auch mit Unterdruck machen, so dass Einströmöffnungen mittels Luftgeschwindigkeitsmessgerät auf der Innenseite lokalisiert werden können.