Ich möchte denkmalgerechte Fenster einbauen und erwarte dafür einen KfW-Zuschuss. Kann ich die Kosten, die über den Zuschuss hinausgehen (nur diese) steuerlich absetzen, wenn die Denkmalbehörde der Baumaßnahme zugestimmt hat? Oder handelt es sich um eine rechtlich ausgeschlossene Doppelförderung?
Kombinieren können Sie beide Förderprogramme nur, wenn Sie die Kosten für unterschiedliche Maßnahmen angeben. So zum Beispiel für den Austausch der Fenster und die Dachdämmung - hier können Sie beide Maßnahmen auf die verschiedenen Programme aufteilen. Dazu sind im besten Falle auch zwei getrennte Rechnungen auszustellen.