Ich habe ein denkmalgeschütztes Haus erworben. Dieses möchte ich kernsanieren. Nach Abstimmung mit dem Denkmalamt kann ich nach den abgeschlossenen Sanierungsarbeiten die Kosten steuerlich geltend machen: Denkmal-Afa.
Ist die Denkmal-Afa in Kombination mit dem KfW-Kredit 261 möglich? Sprich: Ich finanziere die Kosten für die Sanierung über den KfW-Kredit 261 und setze die Kosten steuerlich ab?
Unter Umständen ist es möglich, die Kosten der Sanierung abzüglich der Tilgungszuschüsse der KfW über die Denkmal-AfA von der Steuer abzusetzen. Um hier keine Fehler zu machen, empfehlen wir, das Vorhaben mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin aus Ihrer Region zu besprechen. Die BEG-WG-Richtlinie, in der die Grundlagen der KfW-261-Förderung geregelt sind, schließt die Kombination nicht grundsätzlich aus. Anders verhält es sich bei Steuervergünstigungen nach § 35a und § 35c. Diese dürfen Sie nicht für die KfW-geförderten Kosten nutzen.