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Expertenrat

Kann ich das KfW-Programm 261 und die Denkmal-AfA direkt miteinander kombinieren?

Frage von Martin J. am 13.07.2025 

Ich habe ein denkmalgeschütztes Haus erworben. Dieses möchte ich kernsanieren. Nach Abstimmung mit dem Denkmalamt kann ich nach den abgeschlossenen Sanierungsarbeiten die Kosten steuerlich geltend machen: Denkmal-Afa.

Ist die Denkmal-Afa in Kombination mit dem KfW-Kredit 261 möglich? Sprich: Ich finanziere die Kosten für die Sanierung über den KfW-Kredit 261 und setze die Kosten steuerlich ab?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Unter Umständen ist es möglich, die Kosten der Sanierung abzüglich der Tilgungszuschüsse der KfW über die Denkmal-AfA von der Steuer abzusetzen. Um hier keine Fehler zu machen, empfehlen wir, das Vorhaben mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin aus Ihrer Region zu besprechen. Die BEG-WG-Richtlinie, in der die Grundlagen der KfW-261-Förderung geregelt sind, schließt die Kombination nicht grundsätzlich aus. Anders verhält es sich bei Steuervergünstigungen nach § 35a und § 35c. Diese dürfen Sie nicht für die KfW-geförderten Kosten nutzen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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