Sie haben zum Thema Eigenanteil einer geförderten neuen Heizung im vermieteten Haus/Eigentumswohnung erläutert, dass dieser Eigenanteil als Werbungskosten geltend gemacht werden kann (Kann ich die offenen Kosten der Heizungsförderung bei Vermietung von der Steuer absetzen?). Auf welches Gesetz und § stützt sich diese Aussage?
Diese Aussage stützt sich auf § 9 des Einkommensteuergesetz (EStG), nach dem Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen steuerlich geltend gemacht werden können. Im Falle von Erhaltungsaufwendungen wie dem Austausch der Heizung ist das nach § 11 EStG sofort oder verteilt über einen Zeitraum von 5 Jahren (siehe § 82b EStG-DV) möglich. Handelt es sich um Herstellungskosten, die den Wert der Immobilie erhöhen, gelten andere Regelungen für die Abschreibung.
Das BEG schließt eine Kombination in diesem Fall nicht aus, wie Sie unter Punkt 8.6 der aktuell gültigen BEG-EM-Richtlinie nachlesen können.
Um Fehler zu vermeiden und steuerliche Einsparmöglichkeiten nicht zu verpassen, empfehlen wir Ihnen die individuelle Beratung durch einen Steuerberater aus Ihrer Region.