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Expertenrat

Lohnt sich ein Lüftungssystem in einer Wohnung?

Frage von Nikolaus A. am 16.03.2017 

Unsere Wohnung befindet sich in einem 3-Parteien-Haus unter dem Dach. Das Haus wurde 2004 gebaut, ist isoliert und hat ein Pultdach, das 2013 aufgrund eines Ausführungsfehlers der Dampfsperre komplett saniert werden musste.

Uns geht es eigentlich darum, dass uns der Schlaf aufgrund des nächtlichen Bahngüterverkehrs gestört wird und wir deshalb fast nur mit geschlossenen Fenstern schlafen können. Ich bin auf der Suche nach einem geeigneten Belüftungssystem auf Ihre Webseite gestoßen und frage mich nun auch aus energetischer Sicht, ob denn ein Lüftungssystem grundsätzlich Sinn macht und vielleicht auch förderungswürdig ist. Denn wir sind beide berufstätig, sodass wir abends erst einmal alle Fenster und Türen aufmachen, um die Wohnung zu lüften. Was wäre Ihr Vorschlag? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine Anlage zur kontrollierten Wohnraumlüftung hat mehrere Vorteile. So arbeitet sie zum Beispiel mit Wärmerückgewinnung. Dabei nutzt sie einen Teil der Wärme der verbrauchten Abluft, um die kalte Außenluft im Winter vorzuwärmen. Das entlastet die Heizung und spart Heizkosten. Darüber hinaus sorgt die Lüftung auch nutzerunabhängig für eine hohe Luftqualität. So führt sie Schadstoffe und Gerüche aus der Wohnung und reguliert gleichzeitig die relative Feuchte. Das schützt auch vor Schimmel.

In Bezug auf den Güterverkehr lässt sich die Anlage mit einer Schalldämmeinrichtung ausstatten.

Für den Einbau in einer Wohnung gibt es generell zwei Möglichkeiten. Die Erste stellen dezentrale Lüfter dar. Diese werden paarweise in der Außenwand montiert und fördern abwechselnd Luft aus und in die Wohnung. Alternativ dazu gibt es wohnungszentrale Anlagen, die nur aus einem Gerät bestehen. Das kann zum Beispiel in der Küche, im Flur oder in einem Abstellraum installiert werden und fördert die Luft über ein Kanalnetz durch die Wohnung. Speziell für den nachträglichen Einbau, lässt sich dieses zum Beispiel im Flur installieren.

Anlagen zur kontrollierten Wohnraumlüftung werden von der KfW gefördert. Voraussetzung ist hier allerdings, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige für das betreffende Gebäude bereits vor dem 01.01.2002 gestellt wurde. 


Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Rubrik "Lüftung".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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