Unser Energieberater hat Mitte 2022 noch einen Antrag für mehrere Maßnahmen gestellt. In Summe wurden vom BAFA 34.000 Euro bewilligt. Rein für den Austausch einer Biomasse Heizung hatte der Energieberater 35.000 angesetzt, was viel zu wenig ist. Unsere Frage wäre, können wir für die Anschaffung der Biomasse Anlage bis 60.000 Kosten Förderung ansetzen oder nur die Kosten für 30.000 Euro, die er leider sehr niedrig im Antrag angegeben hat. Der Bescheid vom BAFA kam im Januar 2023.
Nach Angaben des BMWK ist eine Verschiebung der investiven förderfähigen Kosten zwischen den beantragten Maßnahmen grundsätzlich möglich. Für die übrigen beantragten Maßnahmen schrumpft das förderbare Budget dann jedoch. Möglich ist es, die entsprechenden Anträge zurückzuziehen und 2023 (neues Kalenderjahr) neu zu beantragen. Bei identischen Maßnahmen ist dabei allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten zu beachten.