Wir sind ein Mehrfamilienhaus und alle Eigentümer. Über mir ist ein Dachboden, der nicht gedämmt ist. In meiner Wohnung bildet sich an den Tapeten Schmutz, der schwarz ist. Kann ich den Dachboden dämmen lassen und alle Eigentümer müssen sich an den Kosten beteiligen? Wir haben auch auf dem Haus Rücklagen.
Sind Dach und Dachboden ungedämmt und hat das Haus mehr als zwei Wohneinheiten, ist die Dachbodendämmung Pflicht gemäß § 47 GEG. Handelt es sich bei der obersten Geschossdecke um Gemeinschaftseigentum, kommen in diesem Fall aller Voraussicht nach alle Eigentümer für die Kosten auf.
Ist die Dämmung keine Pflicht, bedarf es grundsätzlich einer Abstimmung in der Eigentümerversammlung. Hier gelten die Vorgaben aus §§ 20 und 21 des WEG-Gesetzes. Gestattet Ihnen diese die bauliche Änderung, kommen Sie selbst für die Kosten auf. Stimmen mehrere Eigentümer für die Umsetzung der Maßnahme, beteiligen sich diese an den Kosten. Wurde die bauliche Änderung mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile beschlossen, beteiligen sich prinzipiell alle Eigentümer an den Kosten. Wer keinen Nutzen ziehen darf, kann allerdings einen Ausgleich verlangen.
Wichtig zu wissen ist, dass WEGs auch eigene Vorgaben zur Aufteilung der Kosten vereinbaren können. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Experten für WEG-Recht, um die Frage individuell rechtssicher klären zu können.