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Expertenrat

Was kosten Sanierungsarbeiten an Dach und Fassade und wie lassen sich diese bezahlen?

Frage von Franz-Josef N. am 30.03.2023 

Ich besitze ein 2-geschossiges Wohnhaus mit gesamt ca. 220 qm Wohnfläche. Dachfläche, ca 20 qm Fläche wird als Ersatzschlafzimmer sowie Lagerraum benutzt. Das Gebäude hat ein Walmdach sowie einen Anbau mit ca. 35 qm Grundfläche und ebenfalls ein angegliedertes Walmdach. Das Dach ist nur ganz grob mit Glaswolle gedämmt. Die Außenfassade hat einen Isolierputz ca. 5 cm aus den 1976.

Beheizt wird mit Nachtspeicherheizung, welche zu 70 % aus 1974 stammt. Es existiert eine PV mit 11 KW. Ich bin Rentner, bei dem am Ende des Monats die Rente zum Leben aufgebraucht ist. Eigenkapital ist keins, nur ein sogenannter Notgroschen vorhanden. Was würde eine Sanierung des Dachs und der Fassade ca. kosten und wie sollte das bezahlt werden, wenn es für 70-jährige Rentner keine Kredite gibt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ist eine Sanierung ohnehin notwendig (zum Beispiel durch Undichtigkeiten am Dach oder bröckelnden Putz) sind bei der Veränderung von mehr als 10 Prozent eines Bauteils (zum Beispiel Dach oder Fassade), Anforderungen an den Wärmeschutz zu erfüllen. Diese finden sich in Anlage 7 des GEG und verpflichten in vielen Fällen zu einer Dachdämmung oder Fassadendämmung


Wie hoch die Kosten dafür ausfallen, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und den geplanten Maßnahmen ab. Da wir beides nicht kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir empfehlen in diesem Fall unser Online-Angebotstool für die Sanierung. Über dieses bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region. Einen ersten Überblick über die Kosten der Sanierung geben wir in den Beiträgen "Was kostet die neue Dachdämmung?" und "Was kostet die Fassadendämmung?".

Lässt sich eine Finanzierung nicht realisieren, sind Ausnahmeregelungen im Gebäudeenergiegesetz enthalten. Diese greifen bei besonderen Härtefällen und entbinden von der Dämmpflicht des Gebäudeenergiegesetzes. Ob Sie eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erhalten, erfahren Sie von der für das GEG zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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