Kann ich Kosten zwischen der Heizungsförderung und dem KfW-Kredit 261 verschieben? Z.B. bei Fußbodenheizung den Estrich in die Heizungsförderung und den Bodenbelag in die Effizienzhausförderung?
Das ist pauschal nicht möglich. Denn die Kosten für Estrich und Flächenheizung lassen sich nur bei der KfW-261-Förderung ansetzen, wenn diese auch die Maßnahme Heizungstausch oder Heizungsoptimierung enthält.
Möglich ist es, zunächst eine Förderung zur Heizungsoptimierung zu beantragen. Hier können Sie die Anlage hydraulisch abgleichen und die Flächenheizung nachrüsten. Dafür bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 Prozent. Anschließend können Sie den Heizungstausch über das KfW-Programm 458 und die Effizienzhaus-Förderung über das Programm 261 der KfW beantragen.
Wichtig: Kombinieren Sie die KfW-Programme 458 und 261, können Sie die EE-Klasse nicht erreichen. Das würde einer untersagten Doppelförderung der Heizung entsprechen.
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