Unsere Frage ist: Wie gestalten sich bei einer Effizienzhaus-Sanierung mit vergünstigtem Darlehen die Kombinationsmöglichkeiten mit Einzelmaßnahmen? Bspw. ein KfW-Darlehen über 300.000 Euro für die Maßnahmen in den 2 WE spart mir Zinsen und ich erhalte Tilgungszuschuss. Kann ich dann noch die Maßnahmen, die ich vergünstigt finanziere, über BEG EM fördern lassen - ist die "Abänderung" in der Richtlinie so zu verstehen?
Eine Kombination ist hier nur möglich, wenn Sie Darlehen (KfW 261) und Zuschüsse (KfW 458 oder BAFA) für unterschiedliche Maßnahmen nutzen. Die Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen. Zu beachten ist außerdem: Nutzen Sie die BEG-EM-Förderung für die neue Heizung, können Sie die EE-Klasse bei der Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261) nicht mehr erreichen. Das hat unter Umständen einen geringeren Fördersatz und eine geringere Darlehenssumme zur Folge.
Wir empfehlen, das Thema mit einem Energieberater aus Ihrer Region zu besprechen. Der Experte zeigt auf, welche Lösung in Ihrem Fall die günstigste ist, ohne Einbußen hinnehmen zu müssen. Weitere Informationen zur Antragstellung geben wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
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