Ich wohne im 1. Stock eines Mehrfamilienhauses. Neben mir eine Wand mit 6 Lüftungslöchern. Es sind Lüftungen für Innenbäder und Küche, je 2 pro Stockwerk. 5 davon hört man gar nicht, nur aus dem einen, das nicht mal 80 cm neben meinem Balkon liegt, strömt gefühlt 23 von 24 Stunden ein lautes Gebläse mit Abluft (meist eklig süßes Deo, einmal auch Extrementengestank, stundenlang).
Es hat ca. 50 Dezibel, laut einer App, und es treibt mich langsam in den Wahnsinn. Ein lautes Strömen und Rauschen mit metallischem Unterton, vielleicht wie ein Staubsauger. Man hat keine Lust mehr, den Balkon zu nutzen, und ich kann so nicht arbeiten. Derzeit ist es besonders schlimm, weil ich krank bin und doch meine Arbeit erledigen muss (geistige Arbeit).
Der Nachbar schaltet das Ding meist mindestens im Schnitt 45 Minuten ein, Pausen gönnt man mir etwa 1/3 so kurz. Habe Protokoll geführt und es an die Hausverwaltung geschickt, plus Aufnahmen vom Lärm, und eine Überprüfung verlangt. Es kann ja nicht sein, dass 5 Löcher leise sind, und nur das eine neben meinem Kopf so laut?
Es ist im Block auch die einzige Wand mit so einer Lüftung, alle anderen. Haben sie innen oder Fenster im Bad (wie ich).
In diesem Fall haben Sie viele wichtige Schritte bereits übernommen. Sie haben Protokoll geführt, den Geräuschpegel gemessen und die Hausverwaltung informiert. Jetzt gilt es, bei der Hausverwaltung noch einmal nachzufassen. Weisen Sie dabei darauf hin, dass eine dauerhafte Lärmbelästigung nicht zulässig ist und, dass es sich möglicherweise um eine Manipulation oder einen Defekt handelt, wenn nur eine Lüftungsöffnung lauter ist als andere.
Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, ein verwertbares Lärmschutzgutachten einzuholen bzw. eine Messung durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen. Diese sind im Zweifel auch vor Gericht verwertbar. Bei der Messung per App wird das aller Voraussicht nach nicht der Fall sein.
Meldet sich Ihre Hausverwaltung nicht oder kümmert sie sich nicht weiter um das Anliegen, können Sie weitere Schritte unternehmen und einen Rechtsexperten zurate ziehen. Ansprechpartner finden Sie dabei in der Regel bei Ihrem örtlichen Mieterschutz-Verein. Die Experten prüfen den Fall individuell und stehen Ihnen bei weiteren Schritten zur Seite. So ist es unter Umständen auch möglich, eine Mietminderung einzufordern, da durch die Geräusch- und Geruchsbelastung ein Mangel an der Mietsache vorliegen kann.