Wie wird die Leistung einer Photovoltaikanlage für die Vergütung etc. eingeordnet, wenn die Solarmodule 12 kWp Gesamtleistung haben, die max. Ausgangsleistung (Nennleistung) des Wechselrichters aber nur 10 Kw beträgt?
Entscheidend ist hier die im Marktstammdatenregister eingetragene Leistung. In aller Regel handelt es sich dabei um die installierte Leistung nach § 3 EEG (kWp-Leistung der Module). Teilweise ist es möglich, die Leistung des Wechselrichters separat anzugeben. Für eine optimale Auslegung entspricht dieser der kWp-Leistung der Module oder liegt leicht darüber.