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Expertenrat

Muss der Installateur freigelegte Leitungen wieder dämmen?

Frage von Christian  F. am 18.07.2022 

Bei der Reparatur von Warm- und Kaltwasserleitungen sowie einem Kesseltausch hat der Installateur die betroffenen Leitungen freigelegt und danach nicht mehr gedämmt. Ist das zulässig? Bzw. müsste das nicht Bestandteil eines Angebots sein? ?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das Gebäudeenergiegesetz fordert die Dämmung neuer sowie ersetzter Leitungen in unbeheizten Räumen (§ 69 GEG). Außerdem darf sich die energetische Qualität durch Baumaßnahmen an Haus oder Technik nicht verschlechtern. Liegen die warmgehenden Leitungen ohnehin im beheizten Bereich, ist eine Dämmung gesetzlich nicht vorgeschrieben. 


Entscheidend sind darüber hinaus die Vertragsbedingungen, die wir aus der Ferne nicht einschätzen können. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, Vertrag und Ausführung von einem Energieberater oder Gutachter für Heizungsanlagen prüfen zu lassen. Die Stellungnahme des Experten gibt dann Aufschluss über die rechtliche Situation.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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