Bei der Reparatur von Warm- und Kaltwasserleitungen sowie einem Kesseltausch hat der Installateur die betroffenen Leitungen freigelegt und danach nicht mehr gedämmt. Ist das zulässig? Bzw. müsste das nicht Bestandteil eines Angebots sein? ?
Das Gebäudeenergiegesetz fordert die Dämmung neuer sowie ersetzter Leitungen in unbeheizten Räumen (§ 69 GEG). Außerdem darf sich die energetische Qualität durch Baumaßnahmen an Haus oder Technik nicht verschlechtern. Liegen die warmgehenden Leitungen ohnehin im beheizten Bereich, ist eine Dämmung gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Entscheidend sind darüber hinaus die Vertragsbedingungen, die wir aus der Ferne nicht einschätzen können. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, Vertrag und Ausführung von einem Energieberater oder Gutachter für Heizungsanlagen prüfen zu lassen. Die Stellungnahme des Experten gibt dann Aufschluss über die rechtliche Situation.