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Expertenrat

Kann ich den Heizungsbauer wechseln, wenn ich schon einen Liefer- und Leistungsvertrag unterzeichnet habe?

Frage von Christian F. am 01.02.2026 

Ich habe euren Liefer- und Leistungsvertrag mit einem Heizungsbauer unterschrieben. Jetzt habe ich weitere, bessere Angebote bekommen. Ist der Liefer- und Leistungsvertrag jetzt bindend mit dem alten Heizungsbauer? Oder könnte ich einen Heizungsbauer aussuchen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um die Förderung der Heizung, können Sie den Handwerker einfach wechseln. Wichtig ist, dass der neue die Sanierung entsprechend den Fördervorgaben umsetzt und nach der Durchführung auch eine entsprechende Bestätigung (BnD) erstellt. 


Ob Sie den Vertrag aufkündigen können, hängt daher nur von der Abmachung zwischen Ihnen und dem Heizungsbauer ab. Der von uns zur Verfügung gestellte Vertrag ergänzt den eigentlichen Vertrag mit Ihrem Handwerker um die aufschiebende oder auflösende Bedingung. 


Wir empfehlen daher den Kontakt zu Ihrem Heizungsbauer, um den Vertrag im beiderseitigen Einvernehmen aufzulösen.


Kommentare

Christian F.

Wenn nur der Liefer- und Leistungs­vertrag besteht. Könnte mein Heizungsbauer auf die Ausführung bestehen? Wenn er den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben will.

ENERGIE-FACHBERATER 
Mit dem Liefer- und Leistungsvertrag haben Sie ein Angebot in Auftrag gegeben. Der Auftrag ist allerdings an die Zusage zur Förderung gebunden. Gibt es keine weiteren Vertragsbestandteile oder Absprachen, gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben. Eine Kündigung ist dabei in der Regel möglich – es können allerdings Kosten für geleistete Arbeiten anfallen. 

Unser Tipp: Sprechen Sie mit dem Handwerker. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, können Sie den Fall individuell mit einem Rechtsexperten (evtl. auch vom Verbraucherschutz) besprechen. Aus der Ferne ist das leider nicht fundiert möglich. 
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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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