Muss ein Blower-Door-Test durchgeführt werden, wenn für den Einbau einer dezentralen kontrollierten Wohnraumlüftung eine Förderung im Rahmen von BAFA BEG EM in Anspruch genommen werden soll?
In der BEG-EM-Richtlinie sind folgende Nachweise zur Förderung der Lüftung aufgeführt:
Ein Luftdichtheitstest ist demnach nicht erforderlich (siehe 2.1.4 Technische Mindestanforderungen zum Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude). Er wird nach 2.1.1. der Richtlinie aber empfohlen. Bei der Effizienzhaus-Förderung ist der Test in einigen Fällen Pflicht.
Das Prüfen, ob im Einzelfall aus technischen Gründen eine Luftdichtheitsmessung erforderlich ist, ist nach 5.1 BEG-EM-Richtlinie eine Aufgabe Ihres Energie-Effizienz-Experten.
Weitere Informationen geben wir im Beitrag "Förderung für die Lüftungsanlage - Zuschuss, Kredit, Steuerbonus". Wie Sie die Förderung der Lüftung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Lüftung.
Sind Sie unsicher, bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort nach einer individuellen Prüfung auch von den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.