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Expertenrat

Ist der Luftdichtheitstest Pflicht bei der BAFA-Förderung für die Lüftung?

Frage von Silke I. am 01.10.2024 

Muss ein Blower-Door-Test durchgeführt werden, wenn für den Einbau einer dezentralen kontrollierten Wohnraumlüftung eine Förderung im Rahmen von BAFA BEG EM in Anspruch genommen werden soll?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In der BEG-EM-Richtlinie sind folgende Nachweise zur Förderung der Lüftung aufgeführt:


  • Bestätigung eines Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste
  • Herstellernachweise zu den Produktmerkmalen entsprechend den [...] beschriebenen Funktionen der jeweils eingesetzten Technik oder
  • Bestätigung der [...] beschriebenen Funktionen oder Eigenschaften der jeweils eingesetzten Technik (zum Beispiel Fachunternehmererklärung)
  • vorhabenbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und -ausgaben

Ein Luftdichtheitstest ist demnach nicht erforderlich (siehe 2.1.4 Technische Mindestanforderungen zum Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude). Er wird nach 2.1.1. der Richtlinie aber empfohlen. Bei der Effizienzhaus-Förderung ist der Test in einigen Fällen Pflicht. 

Das Prüfen, ob im Einzelfall aus technischen Gründen eine Luftdichtheitsmessung erforderlich ist, ist nach 5.1 BEG-EM-Richtlinie eine Aufgabe Ihres Energie-Effizienz-Experten.

Weitere Informationen geben wir im Beitrag "Förderung für die Lüftungsanlage - Zuschuss, Kredit, Steuerbonus". Wie Sie die Förderung der Lüftung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Lüftung.

Sind Sie unsicher, bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort nach einer individuellen Prüfung auch von den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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