Uns liegt eine Planung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung vor. Können beide Wohneinheiten an eine zentrale KWL angeschlossen werden oder sind für die Förderung als Effizienzhaus 55 EE zwei zentrale KWL Fördervoraussetzung? Wir erhalten die Förderung zweimal (einmal je Wohneinheit).
Grundsätzlich ist es möglich, die Lüftungsanlage für beide Wohneinheiten zu nutzen. Haben Sie die Förderung für jede Wohneinheit einzeln beantragt, dürfen Sie die Kosten allerdings nicht doppelt angeben. Das würde einer Doppelförderung entsprechen und wäre untersagt. Technisch ist auf eine fachgerechte Ausführung zu achten. Das gilt vor allem für den Schall- und den Brandschutz im Haus, wenn die Anlage mehrere Wohneinheiten versorgt.