Ich habe zum Lüftungskonzept eine Frage. Wenn die Fenster zu mehr als 1/3 getaucht werden, ist ein Lüftungskonzept nach meiner Recherche zwingend notwendig. Habe ich das so weit richtig verstanden, oder ist es eher als Empfehlung zu sehen? Benötigt man ein Lüftungskonzept für eine BAFA-Fensterförderung als Nachweis oder Ähnliches? Über eine Klarstellung wäre ich sehr dankbar.
Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar nicht bindend, jedoch Stand der Technik und sehr zu empfehlen. Beantragen Sie Fördermittel für die neuen Fenster, benötigen Sie einen derartigen Nachweis zwingend. Definiert ist das in den TMA zur BEG-EM-Förderrichtlinie unter Punkt 1.1.1. Hier ist unter Nachweise Folgendes aufgeführt: "Bei Sanierungsmaßnahmen, welche die Luftdichtheit des Gebäudes erhöhen: Lüftungskonzept über die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen (zum Beispiel unter Anwendung der DIN 1946-6)"