Benötige ich auch im Nichtwohngebäude ein Lüftungskonzept, wenn die Fenster getauscht werden?
Die Forderung, beim Tausch von mindestens 1/3 aller Fenster ein Lüftungskonzept erstellen zu lassen, gilt für Ein- und Mehrfamilienhäuser. Nichtwohngebäude sind je nach Nutzung anders geartet und daher separat zu betrachten.
Grundsätzlich führen neue Fenster aber auch hier zu einer höheren Dichtheit der Gebäudehülle. Der natürliche Luftwechsel fällt geringer aus und die Gefahr von Feuchtigkeit sowie Schimmel steigt. Aus diesem Fall ist immer zu prüfen, ob Maßnahmen zum Feuchteschutz (zum Beispiel Lüftung) erforderlich sind. Das fordert auch das BAFA, wenn es um die Förderung für neue Fenster geht. Hier heißt es: "Bei Sanierungsmaßnahmen, welche die Luftdichtheit des Gebäudes erhöhen: Lüftungskonzept über die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen (z. B. unter Anwendung der DIN 1946-6)".
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