Laut der neuen Förderrichtlinie für BEG WG ist seit dem 1.1.2023 der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend. Wir planen eine Sanierung auf den 70 EE Standard. Nun überlege ich, statt einer Luft-Wasser-Wärmepumpe eine Luft-Luft-Wärmepumpe zum Heizen zu nutzen.
Da die LLWP auch Lüften kann, frage ich mich, ob der Einbau einer LLWP ausreicht, um die Förderbedingungen zu erfüllen oder ob zusätzlich noch eine Lüftungsanlage eingebaut werden muss.
Der Einsatz einer Lüftungsanlage ist Pflicht, wenn Sie eine EE-Klasse erreichen möchten. Grundsätzlich kommt dabei auch eine Luft-Luft-Wärmepumpe infrage. Wichtig ist, dass diese alle Räume im Haus gemäß Lüftungskonzept mit Frisch- bzw. Außenluft versorgt.
Eine Split-Klimaanlage, bei der es sich auch um eine Luft-Luft-Wärmepumpe handelt, erfüllt diese Vorgaben nicht. Denn hier sitzen Wärmeübertrager in den zu beheizenden Räumen, die nur im Umluftbetrieb arbeiten.
Wir empfehlen die individuelle Beratung durch einen Energieberater oder Fachhandwerker aus Ihrer Region, um die beste Lösung für Sie zu finden.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.