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Expertenrat

Fällt die Luftwärmepumpe in den Geltungsbereich der 32. BImSchV und gilt daher ein Betriebsverbot an Wochenenden?

Frage von Christofer H. am 12.07.2024 

Gilt die 32. BImSchV insbes. §7 auch für die Kompressoren (Nr. 9 der Liste im Anhang) in Luftwärmepumpen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wir gehen davon aus, dass der Paragraf nicht für Wärmepumpen gilt. Denn das würde den dauerhaften und sinnvollen Einsatz in Wohngebieten aus praktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nahezu unmöglich machen. Alle Geräte, die in den Geltungsbereich der 32. BImSchV fallen, sind im Anhang der Richtlinie aufgeführt. Wärmepumpen zählen nicht dazu. Kompressoren sind in dem Fall selbstständige Kompressoren, die in aller Regel deutlich mehr Lärm emittieren als Verdichter in einer Luft-Wärmepumpe.

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