Ich wohne jetzt den zweiten Winter in einer Dachgeschosswohnung zur Miete und habe bereits zahlreiche Mängel festgestellt. Ich heize eigentlich sehr sparsam und versuche die Heizungsluft aufgrund gesundheitlicher Probleme zu meiden. Wärme bekomme ich in der Regel über einen Kachelofen.
In der Wohnung zieht es an vielen Stellen, sodass es zum Beispiel auch beim Duschen unangenehm kalt ist. So sind zum Beispiel die Fenster zu Balkonen und Türen verzogen und undicht. Außerdem zieht es durch Steckdosen, Lichtschalter, Rollladenkästen und den Anschluss der Dunstabzugshaube.
Als ich den Vermieter darauf ansprach, legte er die Mängel als Schönheitsreparaturen auf. Wer ist dafür verantwortlich und was kann ich tun, um hohe Heizkosten zu vermeiden?
Die von Ihnen geschilderte Situation ist kompliziert und ohne genauere Kenntnis der Sachlage aus der Ferne kaum zu beurteilen. Denn generell spricht nichts dagegen, eine Wohnung in schlechtem energetischen Zustand zu vermieten, sofern die Anforderungen der EnEV eingehalten sind. Diese beziehen sich in den meisten Fällen jedoch erst auf Sanierungsmaßnahmen. Das heißt, immer dann, wenn Maßnahmen ausgeführt werden, sind die Anforderungen einzuhalten.
Per Gesetz ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung während der Mietzeit im Zustand der Vermietung zu erhalten. Ein für ihn relevanter Mangel tritt dabei erst dann auf, wenn sich dieser Zustand verschlechtert.
Für eine Lösung empfehlen wir Ihnen die individuelle Beratung durch einen Verein zum Mieterschutz. Diese haben vor allem zu rechtlichen Fragen eine große Erfahrung und kennen die besten Schritte für Ihren Fall.