Wir haben große Marderschäden am Dach unseres Einfamilienhauses Baujahr 1998. Können wir eine Förderung beantragen?
Fördermittel für die Dachsanierung nach einem Marderschaden bekommen Sie, wenn Sie im gleichen Zuge eine Dämmung einbauen. Erreichen Sie dabei einen U-Wert von 0,14W/m²K oder besser, haben Sie Anspruch auf Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent der anfallenden Kosten. Um diese zu bekommen, müssen Sie die Förderung für die Dachdämmung rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes beantragen.
Alternativ können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über drei Jahre steuerlich geltend machen. Das funktioniert nachträglich und ohne Energieberater, setzt allerdings eine ausreichend hohe Einkommensteuerlast voraus. Die technischen Anforderungen unterscheiden sich nicht.
Eine weitere Möglichkeit bietet der Steuerbonus für Handwerkerleistungen, mit dem Sie 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend machen können. Der Vorteil: Diesen können Sie zur Förderung der Sanierung nach einem Marderschaden am Dach nutzen, ohne technische Vorgaben (ausgenommen GEG-Anforderungen) einhalten zu müssen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Dachdämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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