Darf vor der Förderzusage für Wohnraummodernisierung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Baden-Württemberg Eigenleistung (Tapete entfernen, nicht tragende Wände ausbauen , Estrich entfernen, etc..) erbracht werden? Was bedeutet Maßnahmenbeginn?
Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der Einplanung, erlischt entsprechend der Landeshaushaltsordnung (LHO) der Förderanspruch. Wir gehen davon aus, dass das für alle, der geförderten Maßnahme zuzurechnenden Arbeiten und Leistungen gilt.
Auf „eigenes Risiko“ bedeutet dabei, dass die Förderung nicht sicher ist. So können beim Erstellen der Bewilligung noch Punkte auftreten, die einer Bewilligung entgegenstehen (z.B. der KMU-Status ist nicht erfüllt). Liegen die Unterlagen vollständig vor, erfolgt die Bewilligung in der Regel innerhalb weniger Wochen.
Für weitere Informationen zum ELR-Programm in Baden-Württemberg empfehlen wir den Kontakt zum zuständigen Regierungspräsidium.