Bis 14.08.2022 (24:00 Uhr) konnte man pro Person nur einen Antrag stellen. Einen Antrag habe ich vor diesem Datum gestellt. Was aber, wenn ich ab dem 15.08.2022 für ein weiteres Gebäude einen Antrag stellen will? Was muss ich tun?
Die Begrenzung auf einen Antrag pro Person galt nur in der Übergangszeit bis einschließlich 14.08.2022. Seit dem 15.08.2022 gelten die neuen Förderkonditionen, die eine solche Begrenzung nicht enthalten. Sofern Sie die Fördergrenzen einhalten (zum Beispiel 60.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit für Einzelmaßnahmen), können Sie also weitere Förderanträge stellen.
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