Wenn ich eine PV-Anlage mit ca. 9,5 kWp mit Speicher installiere, was muss ich beachten und was muss ich machen, um die Mehrwertsteuer zurückzubekommen?
Um die Mehrwertsteuer für die Photovoltaikanlage zurückerstattet zu bekommen, müssen Sie diese bei Ihrem Finanzamt anmelden. Sie entscheiden sich daraufhin für die Regelbesteuerung und sehen von der sogenannten "Kleinunternehmer-Reglung" ab. Anschließend erstellen Sie regelmäßig (monatlich oder pro Quartal) eine Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung. Dabei führen Sie Umsatzsteuern ab, die durch den Verkauf und den Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms anfallen, können auf der anderen Seite aber auch die Kosten für Photovoltaikanlage, Speicher (nur bei gemeinsamer Installation), Wartung etc. steuerlich geltend machen.
Ab 2023 ist das nicht mehr nötig. Denn dann soll die Umsatzsteuer bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage entfallen. Was aktuell dazu bekannt ist, haben wir im Beitrag "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW schon ab 2022" zusammengefasst.
Wir empfehlen Ihnen hierbei die Unterstützung durch einen Steuerberater aus Ihrer Region, um keine Fehler zu machen und die für Sie bestmögliche Lösung zu finden. Ohne Kenntnis von Kosten und individuellen Umständen ist ein seriöser Rat aus der Ferne hier leider nicht möglich.