Eigentümer einer Immobilie ist eine Erbengemeinschaft (50 % verwitwete Frau, 50 % ihre Söhne). Die Mutter bewohnt die Immobilie alleine und möchte einen einkommensabhängigen Zuschuss beantragen. Ist es für die Antragstellung erforderlich, dass die Söhne mittels Meldebestätigungen nachweisen, dass sie die Immobilie NICHT bewohnen, oder genügt eine Meldebestätigung der Mutter, dass sie die Immobilie bewohnt?
In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für den Einkommensbonus der Heizungsförderung erfüllt. Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
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