Muss ich für die Heizungsförderung KfW 458 nur die einfache Meldebestätigung einreichen oder die erweiterte? Bei der erweiterten stehen ja noch mehr Daten drauf, die die KfW nichts angehen. Wenn ich nur die einfache nehme, geht daraus allerdings nur die aktuelle Anschrift hervor, nicht die zum Antragszeitpunkt. Oder hätte man sich die einfache zum Antragszeitpunkt ausstellen lassen müssen?
Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt hervorgehen. Sind Sie hier unsicher, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihren Sachbearbeitern bei der Förderbank. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 0800 539 9013.