Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Mein Vermieter ist Eigentümer dieser Wohnung. Nun hat die Verwaltung eine Mieterhöhung geschickt. Ich bemängelte die fehlende Dachdämmung und möchte jetzt eine Mietminderung vornehmen. Ist der Vermieter nicht zur Dachdämmung verpflichtet? Es besteht gar keine Dämmung, auch nicht auf dem Dachboden. Man sieht die Dachbalken in voller Größe und Breite. Was kann ich machen und wie kann ich argumentieren?
Ohne Kenntnis der Bausubstanz ist eine Antwort auf Ihre Frage schwierig. Grundsätzlich ist eine Dachdämmung nicht Pflicht. Erst, wenn das Dach komplett saniert wird, müssen die Vorgaben der Energieeinsparverordnung eingehalten werden. Pflicht ist das Nachrüsten einer Dachbodendämmung. Allerdings nur, wenn weder die oberste Geschossdecke noch das Dach den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 entsprechen. Ob das der Fall ist, hängt von der Deckenkonstruktion (massiv oder Holzbalkendecke) und vom Baujahr des Hauses ab.