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Expertenrat

Muss ich die Mindestkosten für die BEG Förderung mit einer Maßnahme erreichen?

Frage von Dietrich S. am 09.09.2022 

Können Einzelmaßnahmen kombiniert werden, um eine Förderung für 2000 Euro und mehr zu erreichen? 

Beispiel neuer Rollladen im Erdgeschoss an einem festverglastem Fenster (Altbau 1981) 1600 EUR plus 1 Dachgeschoss -Fenster mit oder ohne Rollladen 800-1200 EUR. Beide Maßnahmen zusammen also über 2000 EUR. Beim Rollladen ist keine Dämmung möglich. Sind hierfür bestimmte technische Mindestanforderungen zu erreichen?

Müssen die Betriebe eine BAFA-Zertifizierung haben? Ist ein Energieberater nötig? Kann ein und derselbe Berater die Funktionen Fachberatung, Baubegleitung und iSFP ausüben? Ist Energie-Effizienz-Experte ein anderes Wort für Energieberater?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei jeweils 2 000 Euro brutto (Ausnahme: Heizungsoptimierung 300 Euro brutto). Geht es um die Rollladen Förderung ohne Fenstertausch, gelten technische Voraussetzungen. So müssen Sie Elemente einbauen lassen, die über eine optimierte Tageslichtversorgung verfügen. Realisieren lässt sich das mit einer strahlungsabhängigen Steuerung oder speziellen Lichtlenklamellen.


Bauen Sie Rollläden zusammen mit neuen Fenstern ein, gelten hingegen nur die Vorgaben der Fenster-Förderung. Dabei geht es um das Erreichen eines niedrigen U-Werts (bei Dachflächenfenstern zum Beispiel 1,0 W/m2K). Die Rollläden lassen sich dann als Kosten für Umfeldmaßnahmen mit angeben.

Ein Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste ist in beiden Fällen nötig. Zudem müssen Sie die Mittel vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen.

Der Energie-Effizienz-Experte ist ein besonderes zertifizierter Energieberater, der für die Ausstellung von Bestätigungen zur Beantragung von Fördermitteln zugelassen ist. Er kann alle gewünschten Aufgaben für Sie übernehmen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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