Können Kosten, die für die Dämmung der obersten Geschossdecke anfallen, als Modernisierungskosten auf die Miete aufgeschlagen werden?
Die Dachbodendämmung ist eine Maßnahme zur energetischen Modernisierung, durch die nachhaltig Energie eingespart wird. Die anfallenden Kosten zählen somit zu den umlagefähigen Kosten und dürfen zu 8 % jährlich auf die Miete umgelegt werden. Zu beachten ist dabei eine Kappungsgrenze von zwei bzw. drei Euro. Das heißt: Betrug die Miete zuvor weniger als 7 Euro pro Quadratmeter, darf sie in 6 Jahren nur um 2 Euro pro Quadratmeter ansteigen. War die Miete vorher bereits höher, ist ein Aufschlag von maximal 3 Euro pro Quadratmeter in einem Zeitraum von 6 Jahren erlaubt.
Wichtig ist außerdem, dass Sie die Modernisierung mindestens drei Monate vorher ankündigen. Um formale Fehler auszuschließen, empfehlen wir Ihnen hier den Kontakt zu einem Experten für Mietrecht. Dieser prüft bestehende Umlagen oder hilft Ihnen als Vermieter dabei, anstehende Arbeiten entsprechend der geltenden Gesetzeslage umzusetzen und die anfallenden Kosten (wenn möglich) korrekt umzulegen.