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Expertenrat

Wer erstellt die Bestätigung zum Steuerbonus für die Sanierung?

Frage von Rainer S. am 19.02.2023 

Ich habe an unserem Haus im Jahr 2022 die Fassaden dämmen lassen und im ganzen Haus neue Fenster (3fach-Verglasung) einbauen lassen. Nun möchte ich in meiner Steuererklärung energetische Maßnahmen angeben. Dazu hat das Finanzministerium Formulare bereitgestellt, die von Energieexperten ausgefüllt werden müssen. An wen wende ich mich jetzt am besten? Die ausführenden Firmen waren dazu nicht in der Lage.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In §35c des Einkommensteuergesetzes heißt es dazu: "Die Steuerermäßigungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine nach amtlich vorgeschriebenem Muster erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen der Sätze 1 bis 3 und die Anforderungen aus der Rechtsverordnung nach Absatz 7 dem Grunde und der Höhe nach erfüllt sind."

Das vom jeweiligen Handwerksbetrieb auszufüllende Formular stellt das Bundesfinanzministerium auf seiner Internetseite zum Download zur Verfügung: Zur Musterbescheinigung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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