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Expertenrat

Wir haben Fördermittel für die neue Heizung bekommen. Können wir das Haus unserem Sohn überschreiben?

Frage von Hans K. am 23.01.2025 

Wir haben als Eigentümer eines Reihenhauses bereits die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahme (Einbau einer Wärmepumpe) - erhalten und die Maßnahme ist abgeschlossen. Können wir unser Haus nun unserem Sohn überschreiben oder muss dann die Förderung zurückgezahlt werden? Gibt es Sperrfristen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie können das Haus Ihrem Sohn überschreiben. Wichtig ist, dass Sie diesen auf die Mindestnutzungspflicht der geförderten Anlage hinweisen. Lässt er die Wärmepumpe früher als 10 Jahre nach Inbetriebnahme ersetzen, muss er das dem Fördergeber melden. In diesem Fall kann es sein, dass er einen Teil der Förderung zurückzahlen muss.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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