Wir haben als Eigentümer eines Reihenhauses bereits die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahme (Einbau einer Wärmepumpe) - erhalten und die Maßnahme ist abgeschlossen. Können wir unser Haus nun unserem Sohn überschreiben oder muss dann die Förderung zurückgezahlt werden? Gibt es Sperrfristen?
Sie können das Haus Ihrem Sohn überschreiben. Wichtig ist, dass Sie diesen auf die Mindestnutzungspflicht der geförderten Anlage hinweisen. Lässt er die Wärmepumpe früher als 10 Jahre nach Inbetriebnahme ersetzen, muss er das dem Fördergeber melden. In diesem Fall kann es sein, dass er einen Teil der Förderung zurückzahlen muss.