Ich wohne in einem Zwei-Familien-Haus. Die oberste Geschoßdecke ist nicht gedämmt. In der unteren Wohnung wohnt die Eigentümerin der unteren Wohnung. Ich wohne oben und die Vermieterin/Eigentümerin meiner Wohnung wohnt nicht in diesem Haus. Muss die oberste Geschossdecke nun nach EnEV 2014 gedämmt werden?
Ob in Ihrem Fall die oberste Geschossdecke gedämmt werden muss, hängt von den baulichen Gegebenheiten (Baujahr und Zustand der Bausubstanz) ab. Es gibt zwar eine Nachrüstpflicht für die Dachbodendämmung in der EnEV 2014, diese greift aber nicht, wenn die oberste Geschossdecke oder das darüber liegende Dach den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, oder wenn das Dach bereits gedämmt ist.
Wenn weder Dach noch oberste Geschossdecke gedämmt sind und beide Bauteile auch nicht dem Mindestwärmeschutz entsprechen, dann muss bis spätestens Ende 2015 eine Dachbodendämmung eingebaut werden.