Wir überlegen, uns ein Haus mit ausgebautem Dachgeschoss BJ.1999 zu kaufen. der Besitzer wohnt seit 1999 im Haus. Müssen wir nach GEG das Dach neu dämmen, oder kann man bei einem Haus Baujahr 1999 davon ausgehen, dass die Dämmung ausreichend ist und reicht als Dämmung der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02?
Die Nachrüstpflicht aus dem Gebäudeenergiegesetz betrifft in erster Linie die oberste Geschossdecke. Ist diese frei zugänglich und nicht gedämmt, müssen Sie die Dachbodendämmung nachträglich einbringen. Alternativ können Sie auch die Dachflächen dämmen. Letzteres ist jedoch nur dann Pflicht, wenn Sie die Dachflächen erneuern oder verändern. Häuser aus dem Baujahr 1999 entsprechen darüber hinaus den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1995 (WSchV 95), die den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 in aller Regel übertreffen. Sie können also davon ausgehen, dass in Bezug auf die Dämmung keine Nachrüstpflichten auf Sie zukommen. Eine verbindliche Antwort ist aus der Ferne jedoch leider nicht möglich. Diese bekommen Sie von einem Energieberater aus Ihrer Region.