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Expertenrat

Greift die Nachrüstpflicht des Gebäudeenergiegesetzes, wenn die Kinder einen Teil des Hauses erben?

Frage von Elisabeth M. am 10.06.2021 

Ein Haus (BJ. 1974) wurde an die Ehefrau und 3 Kinder vererbt. Die Eheleute waren Eigentümer zu je 50 % - die Ehefrau lebt seit Fertigstellung dort. Nach dem Erbfall sind die Ehefrau zu 75 % und die Kinder zu 25 % Eigentümer. Die Kinder leben nicht dort - die Ehefrau nutzt das Haus allein. Welche Auswirkung hat die Verteilung der Eigentumsverhältnisse auf die Nachrüstungspflicht?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da die Frau seit mindestens 01. Februar 2002 als Eigentümerin selbst eine Wohneinheit im Haus bewohnt und nach wie vor Eigentümerin ist, greift die Nachrüstpflicht aus dem Gebäudeenergiegesetz voraussichtlich nicht. Das wäre erst dann der Fall, wenn das gesamte Haus auf die Kinder überginge. Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie in diesem Fall von Ihrem Steuerberater.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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